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SG Oldenburg, 30.03.2006 - S 71 U 265/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
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- BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84
Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt
Auszug aus SG Oldenburg, 30.03.2006 - S 71 U 265/03
Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80 ff.; BSGE 61, 127 ff.). - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus SG Oldenburg, 30.03.2006 - S 71 U 265/03
Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80 ff.; BSGE 61, 127 ff.). - BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg …
Auszug aus SG Oldenburg, 30.03.2006 - S 71 U 265/03
Nachdem die Beklagte eine Entschädigung des behaupteten Unfallereignisses schon dem Grunde nach abgelehnt hatte, weil kein Versicherungsfall eingetreten sei, geht es dem Kläger zunächst nur um die Anerkennung seines Unfalles als Arbeitsunfall, also um die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses, aus dem im weiteren Verlauf ggf. Leistungsansprüche abgeleitet werden können (vgl. BSG, Urteile vom 07.09.2004, AZ: B 2 U 35/03 R, B 2 U 46/03 R). - BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des …
Auszug aus SG Oldenburg, 30.03.2006 - S 71 U 265/03
Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, in dem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (ständige Rechtsprechung, vgl. unter anderem BSGE 58, 76 ff., 61, 127 ff.). - BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson - …
Auszug aus SG Oldenburg, 30.03.2006 - S 71 U 265/03
Nachdem die Beklagte eine Entschädigung des behaupteten Unfallereignisses schon dem Grunde nach abgelehnt hatte, weil kein Versicherungsfall eingetreten sei, geht es dem Kläger zunächst nur um die Anerkennung seines Unfalles als Arbeitsunfall, also um die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses, aus dem im weiteren Verlauf ggf. Leistungsansprüche abgeleitet werden können (vgl. BSG, Urteile vom 07.09.2004, AZ: B 2 U 35/03 R, B 2 U 46/03 R).